Von: Tim
Ja, so ist es halt, wenn man die AGB eines irischen bzw. amerikanischen Unternehmens akzeptiert. Dann muss man auch damit leben, dass Klarnamen Pflicht sind und deutsche Datenschützer nix zu melden...
View ArticleVon: Sina
Ist doch gut mit den Klarnamen, dann muss ich meine Freunde nicht über den Freundesfinder mithilfe der E-Mailadressen finden, die dann bei Facebook in USA landen…
View ArticleVon: Klarnamenzwang vs. Pseudonyme auf Facebook | frankrapp.de
[...] Entscheidung des Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht vom Februar 2013 kann hier nachgelesen werden. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz [...]
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